Schwerin.

Die Verbreitung rassistischer, antisemitischer oder den Nationalsozialismus verherrlichender Inhalte in sozialen Netzwerken kann zum Entzug eines Waffenscheins führen. Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnte jetzt den Eilantrag eines Waffenbesitzers gegen den Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse durch die Behörden ab ((Az.: 3 B 1182/21 SN).

Der Mann sei Mitglied der rechtsextremistischen Vereinigung "Nordkreuz" gewesen und habe wiederholt rassistische, antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte unter anderem über Chats verbreitet, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es wies den Eilantrag mit der Begründung ab, dass die Waffenbehörde von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Mannes habe ausgehen können.

Er habe eine Vielzahl von Nachrichten, Bildern und Posts mit rassistischen, antisemitischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten geteilt. "Die Nachrichten ließen darüber hinaus auch seine eigene Gewaltbereitschaft erkennen." Deshalb sei davon auszugehen, dass der Mann waffenrechtlich unzuverlässig sei.

Die Entscheidung ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann demnach Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.

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