Rostock.

Am Landgericht Rostock sind im Jahr 2021 in erster Instanz acht Verfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs oder des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingegangen. Im Vorjahr seien es sieben gewesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Demnach verhängte das Gericht 2020 in elf erstinstanzlichen Verfahren (teilweise von 2019) in Summe Freiheitsstrafen von 25 Jahren und 9 Monaten. 2021 waren es hingegen bei nur sechs Verfahren in Summe immerhin noch 24 Jahre und 11 Monate Freiheitsstrafe.

Das Strafmaß reichte demnach im vergangenen Jahr von einem Jahr und sechs Monaten bis zu sechs Jahren und sechs Monaten. Zudem ordnete das Gericht in einem Fall die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

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