Neubrandenburg/Anklam.

Weil er betrunken und ohne Licht beim Radfahren ertappt wurde, muss ein Mann aus Anklam (Vorpommern-Greifswald) ins Gefängnis. Mit diesem Ergebnis endete am Mittwoch eine Berufungsverhandlung am Landgericht Neubrandenburg. "Ich sehe keinen Anlass, die Haftstrafe noch auf Bewährung auszusetzen", erläuterte Richter Jochen Unterlöhner dem mehrfach einschlägig vorbestraften Mann die Rechtslage.

Der 44-Jährige war im Oktober 2020 in Anklam mit einem Alkoholwert von 2,64 Promille von Beamten ertappt worden. Er war bei Dunkelheit auf dem Gehweg und ohne Licht geradelt. Das Amtsgericht Pasewalk hatte ihn - auch wegen des langen Vorstrafenregisters - wegen "vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr" zu zwei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der arbeitslose Anklamer Berufung eingelegt.

"Nach allem, was wir sehen, werden Sie auch weiterhin wohl nicht straffrei bleiben", sagte der Richter mit Blick auf die strafrechtliche Vorgeschichte. Nach eindringlicher Erläuterung der Rechtslage und Beratung zog die Verteidigerin dann ihre Berufung am Landgericht zurück. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Radfahrer gelten laut Gericht ab 1,6 Promille als verkehrsuntüchtig. "Bringen Sie Ihr Leben in Ordnung", gab Unterlöhner dem Mann mit auf den Weg.

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