Neubrandenburg.

Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke in einer Behinderteneinrichtung muss sich eine Frau ab Ende Januar am Landgericht Neubrandenburg verantworten. Der 38-Jährigen wird versuchter Totschlag vorgeworfen, wie ein Sprecher des Landgerichtes am Montag sagte.

Der Fall hatte sich Mitte Juli 2021 in Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) ereignet. Die Beschuldigte soll laut Statsanwaltschaft mit einem Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge auf einen Mitbewohner eingestochen haben, der ihr gerade den Rücken zugedreht hatte.

Die Frau war demnach gerade vom Besuch bei ihrer Familie zurückgekehrt und wegen eines Streits dort sehr erregt. Der Mitbewohner habe eigentlich beim Abbau von Frust helfen wollen. Er erlitt eine lebensgefährliche Lungenverletzung, wurde notoperiert und überlebte. Die Beschuldigte wurde danach in einem psychiatrischen Haftkrankenhaus untergebracht.

In dem Prozess soll mit Hilfe eines Gutachters auch geklärt werden, inwieweit die 38-Jährige überhaupt schuldfähig ist. Mit einem Urteil wird bisher am 24. Februar gerechnet.

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