Schwerin.

Mecklenburg-Vorpommern zieht in Anbetracht unverändert hoher Infektionszahlen und wachsender Belastungen der Kliniken mit Corona-Patienten die Zügel weiter an. Von Mittwoch an gelten landesweit schärfere Corona-Schutzmaßnahmen. So werden die Kontaktmöglichkeiten für Ungeimpfte spürbar eingeschränkt. Laut Corona-Landesverordnung dürfen dann in Innenräumen nur noch fünf ungeimpfte Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, im Außenbereich zehn. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden allerdings nicht mitgerechnet.

Für den Besuch von Weihnachtsmärkten gilt 2G plus. Laut Verordnung erhalten nur noch Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Corona-Test Zugang. In weiten Bereichen des Einzelhandels erhalten fortan nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausnahmen gelten für Geschäfte des Grundbedarfs wie Supermärkte, Apotheken, Buchläden, Tankstellen und Baumärkte. Hotels dürfen nur Geimpfte und Genesene aufnehmen, die sich zudem regelmäßig testen lassen müssen. Ungeimpfte dürfen nur aus beruflichen, dienstlichen oder medizinischen Gründen oder für die Teilnahme an Beerdigungen in Hotels übernachten.

Die neuen Beschränkungen sind Folge der hohen Zahl von Krankenhauseinweisungen. Sie liegt über dem Schwellenwert von 9 je 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

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