Neubrandenburg/Schwerin. Wegen der Infektionslage gelten im Landkreis seit Donnerstag die strengsten Corona-Regelungen des Landes. Neue Einschränkungen kommen daher auch auf den Einzelhandel zu.

Wer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einkaufen gehen will, muss ab sofort unter Umständen seinen Impfstatus nachweisen. Wegen der Pandemie-Lage im Kreis gilt in Teilen des Einzelhandels die 2G-Regel - also Zugang nur für Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind, wie der Landkreis am Donnerstag mitteilte. In der Innenstadt von Neubrandenburg wurden die Kunden in vielen Geschäften bereits am Eingang kontrolliert.

Vonseiten des Handelsverbands Nord hieß es, die Branche werde im Rahmen der Corona-Kontrollen genötigt, staatliche Aufgaben zu übernehmen. Dabei könnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur ein Hausrecht ausüben. Dies aber sollte eigentlich Aufgabe des Ordnungsamtes oder der Polizei sein, sagte ein Verbandssprecher. Stattdessen würden den Unternehmen - ohne Erstattung - Kosten auferlegt. Dies gelte für den Einzelhandel wie auch für die Gastronomie. Sicherheitsfirmen heranzuziehen sei nur eine theoretische Option, diese Unternehmen seien bereits komplett ausgelastet.

Wie eine Sprecherin des Kreises Mecklenburgische Seenplatte mitteilte, betrifft die 2G-Regel nicht den gesamten Einzelhandel. Ausgenommen seien unter anderem Lebensmittel-, Bau- und Gartenbaumärkte, Drogerien und Apotheken. Darüber hinaus gilt unter anderem in der Gastronomie und auf Weihnachtsmärkten die verschärfte 2G plus-Regel: Es ist also noch zusätzlich ein aktueller Corona-Test nötig. In der Gastronomie ist dies in allen Landesteilen seit Donnerstag der Fall.

Die neuen verschärften Corona-Regelungen im Landkreis waren nötig geworden, da für ihn zuletzt drei Tage in Folge die Warnstufe Rot gegolten hatte, die höchste auf der Corona-Stufenkarte des Landes. Dort sind nun die landesweit schärfsten Corona-Auflagen in Kraft.

Neben der 2G-Regel im Einzelhandel gibt es Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und nicht von Corona Genesene. Für diese sind private Treffen der Corona-Verordnung zufolge in Innenbereichen nur noch mit maximal fünf Menschen aus bis zu zwei Haushalten erlaubt. In Außenbereichen dürfen sich maximal zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte treffen. Neben Genesenen und Geimpften werden auch Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Die bisherigen Ausnahmen gelten jedoch weiter: Von den Zugangsbeschränkungen ausgespart sind Kinder unter sieben Jahren. Ältere Kinder bis elf Jahre müssen einen negativen Test vorlegen. Ausgenommen sind noch bis Jahresende auch Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und Schwangere - auch diese Gruppen müssen aber einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, fällt ebenfalls unter die Ausnahmen.

Wie der Landkreis am Donnerstag zudem mitteilte, gelten ab Freitag auch in Kitas strengere Hygieneregeln. Hierzu gehört eine Testpflicht für die Eltern. Mütter und Väter müssen sich demnach zweimal die Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen, damit ihr Kind betreut werden kann. Ausgenommen sind Eltern, die bereits geimpft oder genesen sind. Daneben wird den Einrichtungen aktuell von Eingewöhnungen für die Kinder abgeraten.

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