Greifswald. Der ehemalige Sanierungsträger der Stadt Greifswald hat schon die Strafjustiz beschäftigt. Vor dem Verwaltungsgericht Greifswald geht es jetzt ums Geld. Der Prozessauftakt verläuft mitunter lebhaft - und ist geprägt von einem Irrtum.

Fingierte Rechnungen, eine gefälschte Unterschrift des damaligen Greifswalder Oberbürgermeisters und unerwartete Kostensteigerungen - mit dem Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Greifswald geht der langjährige Streit zwischen der Stadt Greifswald und ihrem ehemaligen Sanierungsträger in die nächste Runde. Dabei geht es um gegenseitige Zahlungsansprüche etwa im Zusammenhang mit dem Umbau des früheren Postgebäudes am Marktplatz zum Behördenzentrum.

Die Stadt hatte sich 2012 von dem Unternehmen BauBeCon als Sanierungsträger getrennt. Unter anderem hatte sich abgezeichnet, dass der ursprünglich mit bis zu 6,5 Millionen Euro veranschlagte und später auf 8,5 Millionen Euro erweiterte Kostenrahmen für das Behördenzentrum nicht ausreicht. Zudem waren ein Auftragsschreiben mit gefälschter Unterschrift des damaligen Oberbürgermeisters sowie Rechnungen ohne entsprechende Aufträge der Stadt aufgetaucht.

Die BauBeCon macht laut Gericht gegenüber der Stadt unter anderem Honorare von ungefähr 790.000 Euro geltend, die nach deren Ansicht nicht gerechtfertigt sind. Sie verlangt ihrerseits die Rückzahlung bereits gezahlter Honorare und fordert Schadenersatz. Nach eigenen Angaben macht die Stadt diesen im Rahmen eines abgetrennten Verfahrens geltend.

Der ehemalige Leiter der BauBeCon in Greifswald sei wegen fingierter Rechnungen bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, erinnerte das Gericht am Mittwoch. Am ersten Verhandlungstag wurde eine ehemalige BauBeCon-Mitarbeiterin befragt. Sie hatte die Stadt vor etwa zehn Jahren auf Planungsleistungen aufmerksam gemacht, für die es im Buchungssystem der BauBeCon Rechnungen gab. Die Stadt konnte für diese allerdings keine Aufträge finden.

Ein Richter wollte von der Frau vor allem wissen, inwieweit das Unternehmen auch für die Prüfung von Rechnungen zuständig war, die nicht mit der treuhänderischen Tätigkeit im Sanierungsgebiet, sondern mit der Weiterentwicklung von Neubaugebieten zusammenhingen. Zu dem Zeitraum, aus dem die fingierten Rechnungen stammten, konnte die BauBecon-Mitarbeiterin allerdings nach eigener Darstellung nichts sagen, da sie erst danach zuständig gewesen sei.

Der Richter zeigte sich davon überrascht und entschuldigte sich für den Irrtum. Bei der Vernehmung ging es mitunter lebhaft zu. So rief der Richter vor allem die Anwältin der Stadt zur Ruhe. Diese protestierte mehrfach, der Richter habe eine Aussage der Zeugin falsch zu Protokoll gegeben. Derzeit sind bis einschließlich Dezember elf weitere Verhandlungstermine angesetzt.

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