Schwerin.

Bei der Landeswahlleitung sind Einsprüche gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 26. September eingegangen. Ihre Zahl bewege sich im unteren zweistelligen Bereich, teilte Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Wogegen sich die Einsprüche richten, wollte sie nicht sagen. Sie wolle dem zuständigen Wahlprüfungsausschuss des Landtags nicht vorgreifen, so Beneicke.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl können demnach noch bis zum 25. Oktober erhoben werden. "Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben", erklärte sie. Die Landeswahlleitung übergebe dann die Einsprüche zur Prüfung an den Wahlprüfungsausschuss des Landtags.

Nach der Landtagswahl 2016 waren 20 Einsprüche gegen die Gültigkeit eingegangen. Sie wurden alle vom Wahlprüfungsausschuss abgewiesen.

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