Schwerin.

Die Linksfraktion im Schweriner Landtag hat auf Probleme bei der Umsetzung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes speziell für die Beratung Behinderter aufmerksam gemacht. "Meine Fraktion hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass es beim WoftG M-V nicht allein um die allgemeinen Angebote der sozialen und Gesundheitsberatung geht", sagte der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin, am Dienstag.

Die Partei macht auf eine Stellungnahme des Dachverbands Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern aus der vergangenen Woche aufmerksam, dieser hatte sich an das Sozialministerium gewandt. In dem Schreiben heißt es, ohne eine zeitnahe Veränderungen sehe der Verband eine Verschlechterung des Beratungsangebots für Menschen mit Behinderung: "Über Jahrzehnte von ehrenamtlich geführten Vereinen aufgebaute Strukturen wissen momentan nicht, wie es weitergehen soll."

Wie die Linkspartei auf Anfrage ausführt, tritt der die Beratungsleistungen betreffende Teil des Gesetzes nach einer Verschiebung erst zum 1. Januar 2022 in Kraft. In ihm sei geregelt, dass die Entscheidung über die Finanzierung der betreffenden Vereine in Zukunft nur noch über die Kreise und Kommunen erfolgt, nicht wie bisher in einigen Fällen auch direkt über die Landesregierung. Letztere drohen laut Aussage der Linkspartei nun vergessen zu werden.

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