Güstrow.

In den Schulen im Landkreis Rostock gilt von Mittwoch an wieder Maskenpflicht. Auch in Horten müssen Beschäftigte und Kinder in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hintergrund dieser Verfügung ist die risikogewichtete Stufenkarte der Corona-Ampel, die den dritten Tag in Folge auf Gelb steht, wie der Landkreis am Dienstag mitteilte.

Laut der Corona-Landesverordnung müssen zudem ab Donnerstag in vielen weiteren Betrieben aktuelle Schnell- oder PCR-Test-Ergebnisse vorgelegt werden, um deren Dienstleistungen nutzen zu können. Von der Regelung seien vollständig geimpfte und als genesen geltende Personen sowie Kleinkinder ausgenommen.

Die erweiterten Testpflichten gelten beispielsweise für Fahrschulen, Friseure und Kosmetik- und Nagelstudios, in Fitnessstudios, aber auch im Kulturbereich wie Kinos oder Theatern. Besucher von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen müssen ebenfalls die Tests beziehungsweise Zertifikate vorlegen. Die Regelungen gelten so lange, bis der Landkreis Rostock wieder gemäß der Corona-Ampel an fünf aufeinander folgenden Tagen der Stufe 1 (grün), zugeordnet ist.

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