Schwerin.

Der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern steigt zum 1. Oktober um 20 Cent auf 10,55 Euro pro Stunde. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Schwerin.

Der sogenannte Vergabe-Mindestlohn steigt jährlich zum 1. Oktober. Wie stark, hängt von der Entwicklung des Tarifniveaus in Deutschland ab.

Den Vergabe-Mindestlohn müssen Firmen zahlen, die mit öffentlichen Aufträgen für das Land oder die Kommunen in MV arbeiten. Er ist höher als der gesetzliche Mindestlohn, der gegenwärtig 9,60 beträgt und zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro steigt.

"Wir können als Landesregierung die Löhne im Land nicht per Gesetz festlegen. Aber wir können Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) ergänzte: "Es wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligen möchten."

Die Landesregierung hatte 2017 die Einführung des Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Er betrug anfänglich 9,54 Euro brutto.

Der DGB Nord begrüßte die Anhebung des Vergabe-Mindestlohns auf 10,55 Euro zum 1. Oktober. "Neben der deutlichen Bevorzugung von Tariflöhnen in der Wirtschaftsförderung ist die heute beschlossene weitere Anhebung des Vergabemindestlohns ein wesentlicher, dringend notwendiger Beitrag des Landes zur Erhöhung des Entgeltniveaus in Mecklenburg-Vorpommern", erklärte der DGB-Nord-Vize Ingo Schlüter. Zugleich forderte er, dass die neue Landesregierung nach der Wahl den Vergabe-Mindestlohn sofort auf 12 Euro pro Stunde heraufsetzen solle.

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