Rostock. Ein Mann legt sich schlafen und wird daraufhin Opfer einer brutalen Gewalttat mit Messer und Machete. Ein 37-Jähriger ist jetzt in Rostock wegen Mordes verurteilt worden. Der Richter findet deutliche Worte.

Im Prozess um den brutalen Tod eines 40-jährigen Mannes in einer Rostocker Wohnung hat das Landgericht Rostock den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich stellten die Richter am Montag die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten für den 37-jährigen Sicherungsverwahrung an.

Sie waren überzeugt, dass der Angeklagte Anfang Mai 2021 seinen wehrlosen Freund mit einem Messer, einer Schere und einer Machete aus Mordlust heimtückisch getötet hat. Er habe seine Fantasien über das Zerstückeln und Töten von Menschen ausleben wollen, wie er sie sich durch Filme und Musikvideos immer mehr angeeignet habe, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung.

Nach Überzeugung des Gerichts legte sich der 40-Jährige Anfang Mai 2020 in der Wohnung des Angeklagten nach einem Abend mit viel Alkohol und Drogen auf ein Sofa zum Schlafen. Demnach nutzte der Angeklagte diese Situation, um mit Taschenmesser, Schere und Machete dem anderen mindestens 50 Verletzungen zuzufügen. Offenbar versuchte er auch, den Kopf des Opfers abzutrennen. Zuletzt schlug er ihm die Machete in den Kopf. Wenig später verließ er die Wohnung, versuchte zu seinem Bruder Kontakt aufzunehmen und wurde geschnappt.

Der Richter nannte den Angeklagten während der Urteilsbegründung einen "feigen, Menschen abschlachtenden Mörder", was dieser mit Beleidigungen beantwortete. Er musste daraufhin den Gerichtssaal verlassen.

Der Angeklagte wurde den Angaben zufolge während seiner Kindheit von den Eltern vernachlässigt und geschlagen, lebte während seiner Jugend in Heimen und wurde seit seinem 14. Lebensjahr für mindestens 16 Straftaten verurteilt. Zuletzt saß er von 2010 bis 2016 wegen Gewaltvergehen im Gefängnis.

Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Es sei aufgrund der Spuren am Tatort nicht auszuschließen, dass es zu einem Kampf gekommen sei, bei dem der Angeklagte aus Notwehr gehandelt habe, argumentierte er. Das Gericht wies diese Darstellung zurück.

Der Anwalt will Revision gegen das Urteil einlegen, es ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte selbst hatte während des Prozesses nicht ausgesagt.

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