Schwerin.

Nach seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen schwerer Untreue hat der ehemalige Müritzer Awo-Kreisgeschäftsführer Peter Olijnyk Revision eingelegt. Wie sein Verteidiger Dieter Schadewald am Donnerstag bestätigte, will Olijnyk beim Bundesgerichtshof (BGH) erreichen, dass das Urteil des Landgerichts Schwerin aufgehoben wird. Die Richterinnen und Richter hatten Olijnyk vor einer Woche zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und die Einziehung von 350.000 Euro seines Vermögens angeordnet.

Die Anklage hatte dem 72-jährigen Olijnyk und dem 78 Jahre alten ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann vorgeworfen, 2005 und 2012 ohne die Mitwirkung anderer Vorstandsmitglieder Olijnyks Einkommen unangemessen erhöht zu haben. Dadurch sei der Awo ein Schaden von rund einer Million Euro entstanden, urteilte das Gericht. Lohmann wurde wegen Beihilfe zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hat das Urteil akzeptiert (Az 31 KLs 1/20).

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