Schwerin.

Minister und Staatssekretäre in Mecklenburg-Vorpommern können bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft künftig mit einer Karenzzeit belegt werden. Der Landtag in Schwerin beschloss am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, CDU und AfD ein entsprechendes Gesetz. Demnach müssen ehemalige und aktive Regierungsmitglieder sowie oberste Verwaltungsbeamte die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der Regierung anzeigen.

Sollten mit der neuen Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden, kann eine Karenzzeit von einem Jahr verhängt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Regierung auf Basis der Empfehlung einer Expertenkommission, die noch eingesetzt werden muss.

Die Regelung orientiere sich an Maßgaben, die es für den Bund und für einige Bundesländer bereits gebe, sagte der SPD-Abgeordnete Philipp da Cunha. Damit werde ein transparentes Verfahren geschaffen, um bei potenziell konfliktbehafteten Beschäftigungen reagieren zu können. Dies habe neben der politischen auch eine gesellschaftliche Dimension. "Das Gesetz trägt nachhaltig zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in das politische Handeln bei", zeigte sich da Cunha zuversichtlich. Oberstes Ziel müsse sein, schon dem Anschein einer voreingenommenen Amtsführung entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz würden klare Verhältnisse geschaffen.

In Mecklenburg-Vorpommern hatte im Jahr 2014 der nahtlose Wechsel des damaligen Energieministers Volker Schlotmann (SPD) in die Ökoenergie-Branche für Diskussionen gesorgt.

Die Linksfraktion fand für ihren Änderungsantrag, die Karenzzeit auf 18 Monate auszudehnen, keine Mehrheit und enthielt sich in der Abschlussabstimmung der Stimme. Die Linke hatte jahrelang auf ein Karenzgesetz gedrungen und 2018 selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem die Regierung in dieser Hinsicht lange untätig geblieben war.

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