Schwerin.

Mehrere Dutzend Vermieter von Ferienunterkünften hatten im März einen Antrag gegen das coronabedingte Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingereicht - jetzt ist er laut der beauftragten Rechtsanwältin Katja Kleist abgelehnt worden. Sie sei am Freitag mündlich vom OVG darüber informiert worden, sagte Kleist am Sonntag. Eine schriftliche Mitteilung sei ihr für kommende Woche angekündigt worden. Das Gericht war zunächst nicht für eine Bestätigung zu erreichen.

Einer der Kläger, Oliver Roeber vom "Kutscherhaus" in Sassnitz auf Rügen, bezeichnete in einer Mitteilung die Einreise- und Beherbergungsverbote in Mecklenburg-Vorpommern als überzogen. Während in fast allen Bundesländern Gastronomie und Hotels wieder öffneten, sei man im Nordosten der Republik in eine "Angststarre" verfallen. Dabei sehe die Bundes-Notbremse eine Öffnung von Hotels und Ferienwohnungen unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Daniel Rousta vom Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wirft der Landesregierung in der Erklärung vor, einen "antitouristischen Schutzwall" um die Landesgrenzen gezogen zu haben.

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen liegt in Mecklenburg-Vorpommern seit Donnerstag unter dem wichtigen Wert von 100. Am Wochenende traf dies auch auf alle Küstenlandkreise Vorpommern-Rügen, Rostock und Nordwestmecklenburg sowie auf die Städte Rostock und Schwerin zu. In Vorpommern-Rügen lag die Inzidenz sogar unter 50.

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