Schwerin. Gerichtsprozesse können für Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten eine enorme Belastung sein. Die Justizministerin von MV setzt sich für Nachbesserungen bei Unterstützungsangeboten ein.

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) will eine bessere Finanzierung für die Unterstützung schutzbedürftiger Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten bei Gerichtsprozessen. Mecklenburg-Vorpommern habe gemeinsam mit Baden-Württemberg für die diesjährige Justizministerkonferenz einen entsprechenden Vorschlag eingebracht, erklärte die Ministerin am Sonntag.

Demnach soll die Fallpauschale um zehn Prozent erhöht werden, um gestiegene Gebührenkosten zu decken. Außerdem sollen die Prozessbegleiter und -begleiterinnen für besonders umfangreiche und schwierige Fälle eine zusätzliche pauschale Gebühr erhalten. Zudem solle gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Begleiter zu den Gerichtsterminen benachrichtigt werden. Die gesetzliche Regelung der psychosozialen Prozessbegleitung werde derzeit vom Bundesjustizministerium überarbeitet.

Laut Ministerium haben Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind, seit 2017 bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung. Es gebe derzeit einen Prozessbegleiter und elf Prozessbegleiterinnen in MV. Daniela-Ingrid Oberth ist eine von ihnen. Sie betonte die emotionale Belastung, die Prozesse für die Opfer bedeuten könnten. Sehr schwer sei es für die Opfer etwa, wenn sie vor Gericht detailliert auf Fragen zur Tat antworten müssten.

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