Rostock.

Die Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit im Lebensmitteleinzelhandel und Apotheken sind in Mecklenburg-Vorpommern verlängert worden. Um die Versorgung der Bevölkerung in der Corona-Pandemie sicherzustellen, sei dies weiterhin notwendig, teilte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) am Freitag in Rostock mit. Die Allgemeinverfügung wurde demnach bis Ende Mai verlängert und entspricht der vorherigen, die bis Ende Februar befristet war.

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