Schwerin.

Das Schweriner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Fitnessstudio-Betreiberin gegen die Schließung im Zuge der Corona-Pandemie abgelehnt. Sie habe argumentiert, dass das von ihr eingerichtete Outdoor-Trainingsgelände nicht unter die Schließung von Fitnessstudios, sondern unter die für Individualsport geregelte Ausnahme falle, teilte das Gericht am Freitag mit.

Es widersprach dieser Position und argumentierte, das Trainingsgelände sei als ähnliche Einrichtung anzusehen. Der erlaubte Individualsport liege nicht vor, weil bis zu 20 Mitglieder das Outdoor-Trainingsgelände gleichzeitig - wenn auch an verschiedenen Geräten und Abstand - nutzen könnten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 7 B 365/21 SN)

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