Greifswald.

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit Mecklenburg-Vorpommerns vorläufig außer Kraft gesetzt. Eine Privatperson habe dagegen geklagt, sagte eine Gerichtssprecherin der dpa am Mittwoch. Das Gericht hat in seinem Beschluss demnach ausgeführt, dass die entsprechende Regelung in der Corona-Landesverordnung nicht im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz steht.

Der Kläger habe argumentiert, dass diese Regelung unverhältnismäßig und somit mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei. Nach Angaben der Sprecherin kann die Landesregierung den Paragrafen neu erlassen, das Verbot sei jedoch zunächst vorläufig außer Kraft gesetzt.

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