Rostock.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 40-jährigen Mannes in einer Wohnung in Rostock sind die für Mittwoch geplanten Plädoyers auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Der Verteidiger des 36-jährigen wegen Mordes Angeklagten beantragte, eine psychologische Gutachterin als befangen abzulehnen. Sein Mandant habe Zweifel an ihrer Qualifikation und am Umfang ihres Gutachtens, führte der Anwalt vor dem Landgericht in Rostock als Begründung an.

Die Sachverständige hatte dem Angeklagten eine antisoziale Persönlichkeit bescheinigt und ihm volle Schuldfähigkeit attestiert. Nachdem das Gericht den Antrag ablehnte, kündigte der Verteidiger weitere Beweisanträge an, über die in weiteren Sitzungen beraten werden soll.

Laut Anklage hat der 36-Jährige er im Mai 2020 in seiner Rostocker Wohnung einen Bekannten heimtückisch und ohne ersichtlichen Grund getötet. Den Angaben zufolge hatten die beiden Männer den Abend über zusammen getrunken, Filme geguckt und Drogen konsumiert. Der 40-Jährige sei auf einem Sofa eingeschlafen. Dann habe der mutmaßliche Täter mindestens 50 Mal mit einem Messer und einer Schere auf sein Opfer eingestochen, um ein Blutbad anzurichten, so die Staatsanwaltschaft.

Als der Attackierte bereits tot war, hieb ihm der Angeklagte eine Machete in den Kopf. Nach der Tat verteilte er in den Zimmern und an den Wänden Blutspuren. Der Angeklagte selbst hat bislang in dem seit November andauernden Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Prozess soll am Freitag fortgesetzt werden.

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