Schwerin.

Videokonferenzen und Telefonschalten sollen auch nach der Corona-Pandemie weiter zum Alltag in den Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gehören und klimadienlich Dienstreisen einschränken. Das Kabinett beschloss am Dienstag die dazu geplante Änderung des Landesreisekostengesetzes und leitete den Entwurf zu Beratung und Beschlussfassung an den Landtag weiter. Demnach sollen Dienstreisen nur noch dann durchgeführt werden, wenn sich Dienstgeschäfte nicht telefonisch oder per Video erledigen lassen.

"Nachhaltigkeit und Klimaschutz betrifft viele Bereiche. In der Landesverwaltung fallen jedes Jahr mehr als 100 000 Dienstreisen an. Hier haben wir also jede Menge Potenzial für Gestaltung", begründete Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) die angestrebte Gesetzesänderung. Das Land wolle mit gutem Beispiel vorangehen und unnötige Reisen vermeiden. "Jede nicht angetretene Reise ist ein Beitrag zum Klimaschutz", so Meyer. Wenn sie unvermeidlich seien, sollten sie künftig aber möglichst umweltfreundlich absolviert werden.

So würden Flugreisen im Inland grundsätzlich nicht mehr genehmigt. Um das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu fördern, müsse künftig nicht mehr nachgewiesen werden, dass es sich bei Bus und Bahn tatsächlich um die günstigsten Reisemittel handelt. Bislang hätten Landesbedienstete aufgrund der gesetzlichen Vorgaben häufig den Dienst-Pkw als wirtschaftlichstes Fortbewegungsmittel nutzen müssen. Als Anreiz für klimafreundliche Mobilität sieht der Gesetzentwurf laut Meyer zudem vor, für Fahrten mit einem privaten Elektro-Auto einen Zuschlag von 3 Cent je Kilometer zu gewähren.

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