Greifswald.

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Schließung von Friseursalons auf Grundlage der Corona-Landesverordnung bestätigt. Es habe den Eilantrag der Betreiberin eines Friseursalons gegen die entsprechenden Regelungen abgelehnt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Davon eingeschlossen sei auch das Verbot, Kunden zu Hause zu frisieren.

Die Antragsstellerin hatte argumentiert, dass die Regelungen zu unbestimmt seien und unverhältnismäßig in die Berufsausübungsfreiheit eingriffen. Das Gericht erkannte zwar an, dass in die Rechte der Antragstellerin umfangreich eingegriffen werde. Die staatliche Schutzpflicht für die Gesundheit der Bevölkerung rechtfertige dies aber.

Das Gericht verwies zudem auf die zeitliche Beschränkung der Corona-Landesverordung bis 7. März und darauf, dass Friseurbetriebe ab dem 1. März ihren Betrieb wieder aufnehmen könnten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte angekündigt, dass Friseure vom 1. März an wieder landesweit öffnen dürfen. Inwiefern das auch für den derzeit besonders vom Coronavirus betroffenen Landkreis Vorpommern-Greifswald gilt, war zunächst noch unklar.

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