Neubrandenburg.

Vor dem Amtsgericht Neubrandenburg müssen sich an diesem Freitag drei Gruppen von Beschuldigten wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung verantworten. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes am Montag erklärte, hatten alle Geladenen nach Auffassung des Ordnungsamtes der Stadt Neubrandenburg im Frühjahr gegen die geltenden Kontaktverbote verstoßen. Daraufhin bekamen diese jeweils Bußgeldbescheide zugeschickt - in der Regel über etwa 150 Euro, zuzüglich Bearbeitungsgebühren. Diese seien aber nicht bezahlt, sondern dagegen sei Widerspruch eingelegt worden. Alle drei Fälle sollen innerhalb von etwa eineinhalb Stunden verhandelt werden.

In einem Fall sollen sich junge Leute in größerer Zahl an einer Tankstelle getroffen haben, was zu der Zeit wegen der Pandemie nicht erlaubt war. In einem weiteren Fall hätten drei Personen aus unterschiedlichen Haushalten miteinander gegrillt. Im dritten Fall habe die Polizei vier Leute aus unterschiedlichen Haushalten im April in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus angetroffen, wo sie einen Geburtstag gefeiert haben sollen.

Bisher habe es nur ganz vereinzelt Verhandlungen wegen solcher Ordnungswidrigkeiten gegeben, hieß es. In einem Fall habe sich ein Kunde geweigert, in einem Markt eine Maske aufzusetzen. Er habe eine Anzeige vom Marktbetreiber bekommen und letztlich einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs.

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