Greifswald/Neubrandenburg.

Zwischen dem Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) und der Stadt Neubrandenburg gibt es einen Rechtsstreit. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes Greifswald am Donnerstag erklärte, geht es darum, ob die AfD ihren Landesparteitag Anfang Februar in stadteigenen Räumen abhalten darf oder nicht. Die AfD habe ein "einstweiliges Rechtsschutzverfahren" gegen Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos) eingeleitet. Dieser müsse nun erst Stellung nehmen.

Hintergrund ist die Weigerung der Veranstaltungszentrum Neubrandenburg (VZN) GmbH - Tochterfirma der Stadt - das Jahn-Sportforum für den Landesparteitag am 6. und 7. Februar zu vermieten. Auf dem Parteitag, wo mit 350 Teilnehmern gerechnet wird, sollten Listen zur Bundes- und Landtagswahl 2021 aufgestellt werden. Das VZN hatte die Absage damit begründet, dass wegen der Corona-Einschränkungen maximal Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern bei entsprechenden Abstandsregeln erlaubt wären.

Zudem sei der Lockdown auch gerade wieder verlängert worden, wie eine Stadtsprecherin erklärte. Außerdem habe die AfD nicht darlegen können, warum ihr Landesparteitag wirklich "unaufschiebbar" wäre. Von der AfD hieß es, die Kandidaten müssten jetzt bestimmt werden, sonst könnten Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Bundes- und Landtagswahlen nicht eingehalten werden. Derzeit gebe es keine andere große Halle, in der das in MV möglich wäre.

Der Landesparteitag war schon im November 2020 geplant und damals wegen der Corona-Einschränkungen wieder abgesagt worden. Wann eine Entscheidung fällt, sei noch unklar, sagte der Gerichtssprecher.

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