Schwerin. Schüler sollten Lehrer melden, die sich im Unterricht nicht neutral verhalten. Das ging dem Landesdatenschutzbeauftragten zu weit und er verbot das Portal der AfD. Sie klagte dagegen - Ausgang offen.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat am Donnerstag die Klage der AfD gegen das Verbot ihres Meldeportals "Neutrale Schule" verhandelt. Die Verhandlung im Hauptsacheverfahren sei nicht unstreitig zu Ende gegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Eine Entscheidung werde nicht vor Mitte nächster Woche bekanntgegeben. Das Gericht war mit der öffentlichen Verhandlung aus Platzgründen in das Alte Rathaus der Landeshauptstadt ausgewichen, um die Corona-Abstandsregeln einhalten zu können.

Die AfD hatte auf der Website Schüler aufgefordert, angebliche Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot im Unterricht zu melden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller untersagte das Portal. Die AfD klagte dagegen, scheiterte aber in Eilverfahren vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht.

Die Landesvorsitzenden der Lehrergewerkschaft GEW, Annett Lindner und Maik Walm, äußerten die Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht der Entscheidung des Datenschutzbeauftragten folgt. Die Schulen seien nicht neutral, sondern Orte der Demokratie, erklärten sie. Müller hatte sich schon im Sommer nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald optimistisch gezeigt, dass im Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung endgültig festgestellt wird.

Die AfD hatte das Meldeportal im September 2019 freigeschaltet. Der Landesdatenschutzbeauftragte verfügte wenig später unter Androhung eines Zwangsgeldes, dass Textpassagen entfernt werden müssen, in denen Schüler zur Nutzung ermuntert wurden. Die AfD nahm daraufhin das Kontaktformular vom Netz.