Schwerin.

Wer als Kind oder Jugendlicher in der DDR zwischen 1949 und 1990 in psychiatrischen, sonderpädagogischen und Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfahren hat, kann noch bis Mitte 2021 einen Antrag auf Leistungen der Stiftung "Aufarbeitung und Hilfe" stellen. Darauf hat die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anne Drescher, am Mittwoch hingewiesen. Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung hätten die Verlängerung der Meldefrist um sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Die Bearbeitungszeit werde um ein Jahr verlängert bis Ende 2022.

"Aufgrund der Pandemie war es 2020 noch schwieriger, diese Betroffenengruppe zu erreichen. Die Verlängerung war daher notwendig und richtig", erklärte Drescher. Sie bat Angehörige, Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffene anzumelden. Es gehe um Menschen, die in der DDR als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen, in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen zum Beispiel für Hör- und Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und Pflegeheimen untergebracht gewesen seien.

"Betroffene berichten in den Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigungen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten", sagte Drescher. Sehr oft seien sie in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht worden und hätten nicht die notwendige Zuwendung, Förderung und Bildung erhalten.

Seit der Einrichtung der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung für MV im Jahr 2017 haben sich den Angaben zufolge dort 1365 Menschen gemeldet. Von ihnen hätten 817 Leistungen in einer Gesamthöhe von 7,5 Millionen Euro erhalten.