Sassnitz. Ende Oktober verschärften die USA ihre Sanktionsleitlinien gegen Unternehmen, die am Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 beteiligt sind. Innerhalb von 30 Tagen sollten sie ihre Dienstleistungen für den Weiterbau der Pipeline einstellen.

Für die am Weiterbau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen ist eine Frist für Sanktionen durch die USA abgelaufen. Nach im Oktober veröffentlichen Leitlinien des US-Außenministeriums sollten Unternehmen innerhalb von 30 Tagen ihre Dienstleistungen für die Bereitstellung oder den Betrieb von Schiffen beenden, die an der Verlegung von Rohren für die Pipeline beteiligt sind. Dazu gehört auch auf die Fährhafen Sassnitz GmbH.

Ein Sprecher des Hafens sagte der Deutschen Presse-Agentur, das sei kein Thema. Der Hafen Sassnitz-Mukran sei nicht Verhandlungspartner der US-Regierung, das sei die Bundesregierung. Auf Flächen, die der Hafen verwalte, lagerten weiterhin Rohre für den Weiterbau der Pipeline, die einmal russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland bringen soll.

Allerdings ruht der Bau der Leitung seit fast einem Jahr. Im Dezember 2019 hatte nach ersten US-Sanktionsdrohungen zuerst die Schweizer Firma Allseas ihre Verlegearbeiten ausgesetzt und ihre Schiffe zurückgezogen. Seitdem wird über den Weiterbau der Leitung durch russische Schiffe spekuliert. Es fehlen noch 150 des insgesamt 2360 Kilometer langen Doppelstrangs.

Solange gearbeitet wurde, stellt der Hafen dem Sprecher zufolge die Kaikante für die Verlegeschiffe zur Verfügung und übernahm den Transport der Rohre zu den Schiffen. Zudem erfolgten die üblichen Hafendienstleistungen wie die Müllentsorgung für die Schiffe.

Der Sassnitzer Bürgermeister Frank Kracht (parteilos) sagte, seit dem Drohbrief von drei US-Senatoren im August habe der Fährhafen keine weiteren Schreiben erhalten. Darin sei den Vorstandsmitgliedern, leitenden Angestellten und Aktionären die Einreise in die USA untersagt worden. Jegliches Eigentum in den USA werde eingefroren. Die Mitarbeiter hätten nichts zu befürchten.

Kracht ist aufgrund seines Amtes ein sogenannter geborener Gesellschafter der Fährhafen Sassnitz GmbH. Er sagte am Freitag: "Ich bin weiter überzeugt davon, dass wir nichts falsch gemacht haben. Der Fährhafen Sassnitz hat an einem rechtsstaatlich genehmigten Projekt mitgearbeitet."