Schwerin.

Mit einem neuen Erlass will das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns für eine erhöhte Sensibilität gegen die in der rechtsextremen Szene verbreiteten Reichs- und Reichskriegsflaggen sorgen. "Die Reichs(kriegs)flagge ist zum Symbol von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Menschen geworden, die unserer Demokratie feindlich gegenüberstehen, die Hass, Verachtung und Ausländerfeindlichkeit schüren. Mit dem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor und schaffen Rechtssicherheit für die Vollzugsbehörden", sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung.

Der Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Lenz, sprach sich grundsätzlich für ein Verbot dieser Flaggen aus, dies sei jedoch schwer umsetzbar in der Verfassung, was jüngste Gerichtsurteile gezeigt hätten. Zuvor hatte es demnach bereits einen Erlass zu dem Thema gegeben.

Strafrechtlich ist laut Innenministerium bislang nur das Zeigen der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz verboten, wie sie von 1935 an genutzt wurde. Die Verwendung anderer Reichskriegsflaggen falle nicht unter dieses Verbot. Die Polizei könne das Zeigen der Fahnen, etwa bei Demonstrationen, dann unterbinden, wenn dies eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Dann würden die Flaggen sichergestellt, zudem drohe ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.