Schwerin/Greifswald. Im deutsch-polnischen Grenzgebiet überqueren täglich viele Menschen zur Arbeit oder zur Ausbildung die Grenze. Mit der Einstufung Polens als Corona-Risikogebiet müssten sie in Quarantäne. MV erlässt Ausnahmeregelungen.

Nach der Einstufung Polens als Corona-Risikogebiet hat Mecklenburg-Vorpommern am Freitag Ausnahmeregelungen für Grenzgänger und Grenzpendler erlassen. "Unser Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit für Pendler aus Polen, aber auch für Pendler aus MV nach Polen weiter zu sichern", sagte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU). Es gehe darum, die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und medizinische Behandlungen zu ermöglichen. Der Betrieb in Hotels, der Gastronomie, im Handwerk und verarbeitenden Gewerbe solle aufrechterhalten werden. "Ebenso sollen sich Verwandte ersten Grades treffen können", sagte Glawe.

Das Ministerium erließ eine Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte für Ausnahmen von der Quarantäne. Die Betroffenen müssen demnach täglich erklären, dass sie frei von Covid-19-Symptomen sind. Volljährige müssen sich einmal wöchentlich testen lassen. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Menschen mit Hauptwohnsitz in MV oder in Polen, die beruflich oder zur Ausbildung regelmäßig in das Nachbarland reisen. Außerdem gelten die Ausnahmen für Besuche bei Verwandten ersten Grades, Ehegatten oder Lebensgefährten, oder bei dringenden medizinischen Behandlungen.

Zuvor hatte bereits der Landkreis Vorpommern-Greifswald angekündigt, polnischen Staatsbürgern weiterhin die Einreise zum Schulbesuch oder zur Berufsausübung zu erlauben, ohne dass sie in Quarantäne müssen. Die Regelung gelte nur für Menschen, die keine Corona-Symptome zeigten. Einem Sprecher zufolge wollte der Landkreis damit unter anderem Krankenhäusern und Schulen wie dem deutsch-polnischen Gymnasium die Sicherheit geben, dass sie weiterhin mit ihren Mitarbeitern beziehungsweise Schülern rechnen können.

Grundsätzlich gilt nach Angaben des Gesundheitsministeriums für MV, dass sich Personen bei der Einreise aus einem Risikogebiet im Ausland unverzüglich auf direktem Weg nach Hause und für 14 Tage in Quarantäne begeben.