Schwerin.

Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern liegen bei ihren Steuersätzen im bundesweiten Vergleich im Durchschnitt. Bei Grund- und Gewerbesteuer - den beiden wichtigsten Steuerarten, auf deren Höhe sie direkten Einfluss haben - weichen sie bei den sogenannten Hebesätzen nur wenig von den Durchschnittswerten ab, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Wirtschaftsprüfers EY hervorgeht.

Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Mecklenburg-Vorpommern lag 2019 demnach bei 350 Punkten. In Brandenburg ist er mit 325 Punkten am niedrigsten, am höchsten fällt er in Nordrhein-Westfalen mit 451 Punkten aus, der bundesweite Durchschnitt liegt bei 364.

Die Hebesätze werden von den Kommunen selbst bestimmt. Sie dienen bei der Berechnung als Multiplikator. Ein doppelt so hoher Hebesatz bei der Gewerbesteuer bedeutet beispielsweise, dass ein Unternehmen bei gleichem Gewinn doppelt so viel Gewerbesteuer bezahlen muss.

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz in Mecklenburg-Vorpommern hat Rostock mit 465 Punkten, den niedrigsten die Gemeinde Schönbeck (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) mit 220 Punkten. Für Mecklenburg-Vorpommern ermittelte Ernst & Young jedoch den stärksten Anstieg der durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesätze in den Jahren 2015 bis 2019.

Bei der Grundsteuer B, die Hausbesitzer entrichten müssen, lag der durchschnittliche Hebesatz in Mecklenburg-Vorpommern vergangenes Jahr bei 381 Punkten. In Schleswig-Holstein ist er mit 334 am niedrigsten, am höchsten in Nordrhein-Westfalen mit 546 Punkten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 380. Innerhalb Mecklenburg-Vorpommern nehmen 37 Gemeinen mit 300 Punkten den geringsten Hebesatz, den höchsten hat die Gemeinde Behrenhoff (Lankreis Vorpommern-Greifswald) mit 600 Punkten.

2019 war die Gewerbesteuer die wichtigste Steuerquelle der Kommunen in den Flächenstaaten, die Grundsteuer B die drittwichtigste. Zusammen brachten sie rund 55 Milliarden Euro ein.