Rostock.

Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin muss sich von Ende August an ein 41-jähriger Mann vor dem Landgericht Rostock verantworten. Laut Mitteilung des Gerichts von Mittwoch wollte er sich für die Demütigung rächen, die er nach der Trennung empfunden habe. So soll er die Frau am Tattag Anfang März in ihrer Rostocker Wohnung aufgesucht und sich darüber geärgert haben, dass sie am Abend zuvor eine Faschingsparty besucht habe. Zunächst habe er die Frau aus dem Fenster gedrückt und losgelassen. Sie fiel drei Meter tief in den Innenhof und erlitt Verletzungen an der Wirbelsäule, die sie daran hinderten, zu fliehen.

Der Angeklagte sei dann mit einem Messer in den Innenhof gegangen und habe mehrmals auf sie eingestochen. Sie erlitt unter anderem eine klaffende Halswunde. Auch eine Hand sei so schwer verletzt worden, dass deren Funktionsfähigkeit nicht mehr vorhanden sei. Erst durch einen Nachbarn, der mit einem Brecheisen auf den Rücken des Angeklagten eingeschlagen hat, soll dieser von seinem Opfer abgelassen haben. Nach früheren Angaben der Polizei habe die rechtsmedizinische Untersuchung der Frau ergeben, dass die Verletzungen lebensbedrohlich waren.