Neubrandenburg/Schwerin.

Wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls muss sich der Chef einer Firma aus Schwerin kommende Woche Dienstag vor dem Amtsgericht Neubrandenburg verantworten. Dem 33-Jährigen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag erklärte. Ein 35-jähriger Mitarbeiter der Dachsanierungsfirma war am 16. November 2018 bei Dacharbeiten an einer Lagerhalle etwa acht Meter in die Tiefe gestürzt. Kurz danach starb er in einer Klinik an den Verletzungen. Der Vorfall hatte sich in Blankenhof-Chemnitz unweit von Neubrandenburg ereignet. (Az.: 331 Ls 2628/19)

Der Firmenchef soll den Geschädigten nach Angaben des Amtes für Arbeitsschutz und der Staatsanwaltschaft vorher nicht ordnungsgemäß eingewiesen haben. Auf fahrlässige Tötung steht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wie die Sprecherin des Gerichtes sagte. Es ist nur ein Verhandlungstag geplant, wobei mehrere Zeugen gehört werden sollen.