Schwerin. Die Corona-Krise bremst auch staatliche Hilfen für bedürftige Kinder teilweise aus. Weil sie während der Schul- und Kitaschließungen zu Hause versorgt wurden, gab es auch keinen Zuschuss zum Essensgeld. Die Linke fordert eine rasche Korrektur.

Die coronabedingte Schließung von Schulen und Kitas hat nach Angaben der Linken viele bedürftige Familien in Mecklenburg-Vorpommern von wichtigen Sozialleistungen abgeschnitten. Weil die Kinder zu Hause bleiben mussten und so nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnehmen konnten, hätten sie in dieser Zeit auch nicht von den staatlichen Zuschüssen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) profitieren können. "Es ist unerhört und inakzeptabel, die BuT-Mittel für die Mittagsverpflegung zurückzuhalten. Sie gehören ohne Wenn und Aber auf Heller und Cent den Kindern", erklärte die Linken-Landtagsabgeordnete Jacqueline Bernhardt. Die Landesregierung müsse dafür Sorge tragen, dass das Geld nachträglich an die anspruchsberechtigten Kinder ausgezahlt werde.

Laut Sozialministerium wurden im Nordosten im Jahr 2019 rund 16,5 Millionen Euro aus dem Teilhabe-Paket des Bundes für Kinder bedürftiger Familien ausgezahlt. Mit dem Geld soll sichergestellt werden, dass auch diese Kinder in Sportvereinen trainieren, an Klassenfahrten teilnehmen, ihren Schulbedarf decken oder Nachhilfe nehmen können. Mit 8,2 Millionen Euro wurde aber die Hälfte des Geldes verwendet, um Schul- und Kita-Essen zu finanzieren.

"Während der Corona-Krise wurden die Mittel für die Mittagsverpflegung lediglich für die Kinder an die Kommunen weitergereicht, die sich in der Notbetreuung befunden haben. Alle anderen Kinder, deren Eltern meist Hartz IV beziehen, fielen hinten runter", konstatierte Bernhardt. Nach ihren Berechnungen bedeutete allein dies für betroffene Familien eine Mehrbelastung von 45 Euro je Kind im Monat, da der Essenzuschuss ausblieb, weil die Kinder zu Hause versorgt wurden.

Kritik äußerte auch der renommierte Kinderschützer Rainer Becker. "Hier soll bei denjenigen wieder Geld gespart werden, die ohnehin schon am wenigsten haben, weil bei ihnen der geringste Widerstand zu erwarten ist", sagte er. Dies sei zutiefst unsozial, kinderfeindlich und unwürdig.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion verweist die Landesregierung auf die gesetzlichen Regelungen. Die Annahme, es gehe um Einsparungen, sei nicht gedeckt. "Man könnte allenfalls von verminderten Auszahlungen der Kommunen aufgrund der coronabedingten Schließungen von Einrichtungen beziehungsweise nicht durchgeführten Leistungen sprechen", heißt es wörtlich.