Neubrandenburg.

Weil er zu sorglos mit alten Kriegswaffen in einem Privatmuseum umgegangen ist, hat das Amtsgericht Neubrandenburg einen 57-Jährigen zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt. Richterin Tanja Krüske sprach den Vorsitzenden des Interessenvereins Luftfahrt Neuenkirchen bei Neubrandenburg des fahrlässigen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz am Dienstag schuldig. Die ursprüngliche Anklage wegen vorsätzlichen Verstoßes, die härtere Strafen vorsieht, wurde geändert. "Wir sehen, dass sie kein Waffennarr sind", sagte Krüske. Der Verein habe die Stücke in einer Halle für museale Zwecke gezeigt. Aber der Verurteilte habe "naiv und blauäugig" gehandelt.

Der Verein betreibt seit 1998 auf einem früheren LPG-Gelände ein kleines Museum mit DDR- und Sowjet-Militärflugzeugen. Die Bordwaffen wurden ausgebaut und in einer Ausstellung gezeigt. Bei einer Durchsuchung fiel 2018 auf, dass Läufe von fünf Bordkanonen zwar unbrauchbar gemacht wurden, aber nicht ausreichend, wie ein Gutachter im Prozess erklärte. In einem Fall war es eine Leihgabe aus Peenemünde. Zudem wurden Patronen gefunden, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fielen, sowie Repetier-Gewehre aus den 1970er Jahren. Für sie gelten inzwischen strengere Vorschriften, wie der Gutachter sagte.

"Sie hätten sich besser informieren müssen", sagte die Richterin zum Verurteilten. Das Urteil, das der Forderung der Staatsanwältin entspricht, ist rechtskräftig. Beide Seiten nahmen es im Gericht an.