Rostock. Die ehemalige Lehrerin einer Taubstummen-Schule wurde in Güstrow von einem taubstummen Ukrainer umgebracht. Nun wird der Täter verurteilt. Das Gericht geht beim Urteil über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus.

Wegen der Tötung einer 79-jährigen Rentnerin in Güstrow hat das Landgericht Rostock einen 44 Jahre alten Angeklagten wegen Totschlags zu zwölf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der taubstumme Mann die Frau im September vergangnen Jahres im Kellereingang ihres Hauses mit der Gartenschere umgebracht hat. Offenbar wollte die ehemalige Lehrerin an der Gehörlosenschule in Güstrow den Ukrainer, der in einem Flüchtlingsheim der Stadt wohnte, nicht finanziell unterstützen, wie sie es bei früheren Gelegenheiten getan hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Gefängnis beantragt, ein Rechtsanwalt der Hinterbliebenen sogar lebenslange Haft. Der Verteidiger hielt zehn Jahre Haft für angemessen.

Die Rentnerin kannte den Angeklagten seit 2016 durch ein zufälliges Treffen in der Stadt, als er sie um Hilfe bat. Danach suchte er sie mehrmals in ihrem Haus auf, trotz der Bedenken des Ehemannes. Am Tag der Tat war die Rentnerin allein zuhause und wollte den Angeklagten nicht an der Haustür hereinlassen, was diesen wütend werden ließ, so der Vorsitzende Richter. Als sie auch die Kellertür an der Seite des Hauses verschließen wollte, muss sie auf den Angeklagten gestoßen sein. Erbost über die Zurückweisung, habe er sie mit einer herumliegenden Gartenschere getötet.

Laut einem Bericht der Gerichtsmedizin fügte der Angeklagte der Frau, die ihm körperlich vollkommen unterlegen war, mindestens 15 Verletzungen am Kopf, am Oberkörper und an den Armen zu. Danach ging er einkaufen, wobei er eine Bekannte traf, mit der er sich normal gelaunt unterhielt.

Der Angeklagte hatte in einem Geständnis zu Beginn des Prozesses behauptet, er habe die Rentnerin schon lange töten wollen, weil sie Lügen über ihn verbreitet habe. Das hielt das Gericht für falsch. Dem 44-Jährigen fehle es an Empathie, er sei latent aggressiv und leicht erregbar, aber kaum in der Lage, seinen Ärger über längere Zeit zu konservieren. Das Gericht verurteilte ihn wegen Totschlags, weil Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedere Beweggründe nicht festgestellt wurden.

In seinem letzten Wort am vorletzten Prozesstag hatte der Angeklagte erklärt, er werde sich umbringen, falls er zu zehn oder mehr Jahren Haft verurteilt würde. Er sei doch kein Schwerverbrecher. Das Urteil nahm er hingegen relativ ruhig zur Kenntnis.