Schwerin.

Die gesetzlichen Krankenkassen stocken ihre finanziellen Zuwendungen an die 16 ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern auf. Wie aus einer am Montag in Schwerin verbreiteten Mitteilung hervorgeht, stellen sie für das laufende Jahr 1,6 Millionen Euro für die Sterbebegleitung bereit. Damit steige die Summe im Vergleich zum Vorjahr um 120 000 Euro. Die Förderung gehe direkt an die Hospizdienste als Zuschüsse für Personal- und Sachkosten.

Mit dem Geld werde unter anderem auch die Aus- und Fortbildung in der ehrenamtlichen Sterbebegleitung finanziert, in der sich laut Mitteilung in Mecklenburg-Vorpommern rund 740 Menschen engagieren. Im Rahmen der Hospizarbeit begleiten sie todkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase, ermöglichen ihnen so einen würdevollen Abschied, spenden Trost und stehen Angehörigen in den schweren Stunde bei.

Neben den ambulanten Hospizdiensten mit vornehmlich ehrenamtlichen Helfern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch stationäre Einrichtungen, in denen Sterbende besondere Zuwendung erhalten. Diese seien häufig in der Nähe von Pflegeheimen und Kliniken angesiedelt, erklärte die Schweriner Oberärztin Barbara Annweiler. Sie ist Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin. Nach ihren Angaben finanziert sich die Sterbebegleitung zu großen Teilen auch aus Spenden.

Der wachsende Bedarf an sozialer Betreuung bis in den Tod sei auch in der Bevölkerungsentwicklung im Nordosten begründet. Viele ältere Menschen lebten allein, Angehörige seien wegen des lange Zeit begrenzten Angebots an Arbeitsplätzen weggezogen, erklärte Annweiler.