Wismar/Schwerin.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat die Ermittlungen gegen einen Kraftfahrer eingestellt, dessen Laster in Wismar im November 2019 eine 16-jährige Radfahrerin erfasst hatte. Die Schülerin starb bei dem Unfall in der Fußgängerzone der Hansestadt. Dem Mann sei kein sorgfaltswidriges Verhalten nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek am Freitag. Zuvor hatte die "Ostsee-Zeitung" darüber berichtet.

Die Jugendliche war damals am Morgen in der Innenstadt bei Regen aus einer Seitengasse gekommen. Auf der Kreuzung mit dem Boulevard stießen beide zusammen. Das Radfahren in der Fußgängerzone ist in Wismar generell erlaubt, Lieferfahrzeuge dürfen zu bestimmten Zeiten fahren.

Dem Bericht der "Ostsee-Zeitung" zufolge fuhr der Lastwagen mit einer Geschwindigkeit von 14 Kilometer pro Stunde. Erlaubt ist in der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit, diese variiere je nach Gerichtsauffassung zwischen 7 und 15 km/h. Wie schnell die Radfahrerin war, konnte nicht ermittelt werden. Wenn sie schneller als 15 km/h gefahren sei, habe der Lkw-Fahrer keine Chance gehabt, rechtzeitig zu bremsen.