Schwerin.

Bei der Verwendung der Mittel aus dem millionenschweren Strategiefonds hat fortan der gesamte Landtag das letzte Wort und nicht mehr nur der Finanzausschuss. Mit der am Mittwoch beschlossenen Gesetzesänderung reagierte das Parlament auf eine Maßgabe des Landes-Verfassungsgerichts. Die Richter hatten im Vorjahr zwar die Klage der oppositionellen Linken zurückgewiesen, bei ihrer Entscheidung aber angemahnt, dass der Landtag als Ganzes über den Einsatz der Landesgelder entscheiden müsse.

Aus dem Strategiefonds, der aus Überschüssen des Landesetats bestückt wird, können 25 Millionen Euro für Bürgerprojekte verteilt werden. In der Regel sind dies Vorhaben, die von Abgeordneten der Regierungsparteien SPD und CDU aus ihren Wahlkreisen vorgeschlagen und dann auch mit der Koalitionsmehrheit beschlossen werden.

Der Bund der Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern hielt nach der Gesetzesänderung an seiner Kritik fest. "Hier werden auch weiterhin Mittel der parlamentarischen Kontrolle entzogen und Pflichtaufgaben aus einem Sondervermögen nach Gutsherrenart beglichen", beklagte Landesgeschäftsführerin Diana Behr in einer Mitteilung. In Krisenzeiten wie jetzt, müsse strikte Sparsamkeit das Gebot der Stunde sein. "Alle Ausgaben gehören auf den Prüfstand! Erst recht jene, denen anhaftet, sie könnten den Regierungsparteien lediglich zu Wahlkampfzwecken nützen", sagte Behr. Der Steuerzahlerbund dringt seit langem auf die Abschaffung des Fonds, der auch von den Oppositionsparteien AfD und Linke kritisiert wird.