Greifswald.

Das für die Ostertage vorgesehene Verbot von Tagesausflügen auf die Ostsee-Inseln, an die Küste und an die Seenplatte ist ein unverhältnismäßiger Eingriff auf das Grundrecht der Freiheit der Person. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald am Donnerstag die Reisebeschränkungen für die Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern außer Vollzug gesetzt.

Wie in der Begründung ausgeführt wird, sei der Paragraf 4a der entsprechenden Landesverordnung zwar geeignet, die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Allerdings seien die mit der Vorschrift verbundenen Eingriffe nicht angemessen.

Zudem wurde bemängelt, dass nicht unbeträchtliche Bereiche des Gebietes des Landes Mecklenburg-Vorpommern von der Beschränkung frei seien, darunter die Landeshauptstadt Schwerin und ihre Umgebung. Auch die Argumentation, angesichts des Fehlens der über die Ostertage aus anderen Bundesländern und ausländischen Staaten stammenden Touristen sei ausreichend Platz, um das Infektionsrisiko zu mindern, sei nicht von der Hand zu weisen gewesen.