Greifswald/Schwerin. Die Landesregierung hat ihre Vorschriften zu den Reisebeschränkungen zu Ostern präzisiert. Hintergrund ist eine Klage. Eine Entscheidung wird am Mittwoch erwartet.

Am Mittwoch wird eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald über eine Klage gegen die Reisebeschränkungen zu Ostern erwartet. Das Oberverwaltungsgericht habe signalisiert, dass es das Verbot von Tagesausflügen der Bürger des Landes an die Ostseeküste und auf die Inseln für zu unbestimmt halte, sagte Staatskanzleichef Heiko Geue am Dienstagabend.

Die Landesregierung hat deshalb ihre Vorschriften präzisiert. Diese listet nun detailliert die Inseln und Orte auf, in die Ortsfremde von Karfreitag bis Ostermontag nicht reisen dürfen. Es handelt sich um die Ostseeinseln Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, die Halbinsel Fischland Darß Zingst sowie die Städte und Gemeinden, die an der Ostsee liegen - einschließlich der Sund- und Boddengewässer sowie der Haffe und Wieken. Im Binnenland sind Waren an der Müritz sowie die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Röbel-Müritz, Seenlandschaft Waren und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft aufgeführt.

Gestrichen wurde den Angaben zufolge, dass Sport und Spaziergänge vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereiches möglich sind. "Vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereichs" sei dem OVG auch zu unbestimmt gewesen, hieß es.

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern ist indes am Dienstag stärker gestiegen als noch am Vortag. Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) in Rostock bekanntgab, waren bis Dienstag (16.00 Uhr) landesweit 555 Fälle registriert worden. Das seien 24 mehr als noch am Vortag, an dem die Zahl der Fälle nur um drei gestiegen war.

Die Zahl der Sterbefälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg um drei auf elf. Im Landkreis Rostock starb ein 85 Jahre alter Mann, im Landkreis Vorpommern-Rügen ein 77-Jähriger und in der Stadt Rostock eine 85 Jahre alte Frau. Alle hatten den Angaben zufolge schwere Vorerkrankungen.