Schwerin.

Die Vorschriften des Landes zur Eindämmung des Coronavirus sorgen teilweise für Verunsicherung. Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sah sich am Dienstag aufgrund vermehrter Anfragen von Bürgern genötigt, die Vorgaben zum Einkaufen näher zu erläutern. So sollen Supermärkte sicherstellen, dass ihre Kunden zwei Meter Abstand zueinander halten und sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhält. Der Appell an die Bürger lautete, allein und nicht mitsamt Familie einkaufen zu gehen.

Daraufhin seien vermehrt Nachfragen eingegangen, beispielsweise von Eltern, Alleinerziehenden sowie auch behinderten Menschen, die auf Begleitung angewiesen sind, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Glawe betonte: "Es geht auch im Rahmen der Verordnung darum, Dinge mit Augenmaß anzugehen."

Es sei praktisch nicht immer möglich, für die Betreuung eines Kindes zu sorgen, wenn der Einkauf erledigt werden muss. Der Einkauf sei auch mit Kind möglich. Auch im Fall von Sehbehinderten, die beim Einkauf eine Begleitperson benötigen, solle dies ermöglicht werden.

Verbraucherschutzminister Till Backhaus (SPD) stellte klar, dass eine Mutter oder ein Vater mit Kind nicht von einem Supermarkt abgewiesen werden dürften. "Mich haben Nachrichten erreicht, wonach Alleinerziehende, die gemeinsam mit ihren Kindern Lebensmittel einkaufen wollten, vor der Ladentür abgewiesen wurden", berichtete der Minister. Er appellierte an den Lebensmitteleinzelhandel, sich auf die besonderen Lebensumstände ihrer Kunden flexibel einzustellen. An die Verbraucher appellierte Backhaus, Kinder nur zum Einkauf mitzunehmen, wenn es keine alternative Betreuungsmöglichkeit gebe.

Die Linke kritisierte die Vorschrift des Landes zum Einkaufen. Sie gehe an der Realität vorbei, sagte die Fraktionsvorsitzende Simone Oldenburg. Die Bestimmung müsse so geändert werden, dass für Fälle wie alleinerziehende Eltern Ausnahmen gemacht werden könnten.