Schwerin.

Für Fangausfälle durch Kegelrobben können Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern jetzt Ausgleichszahlungen vom Land erhalten. Die Höhe der Zahlungen könne 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetzfischerei in den Küstengewässern des Landes betragen, teilte das Agrarministerium am Freitag mit. Verwendet würden Mittel des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes. Die Schäden müssten bei den Fischereiaufsichtsstationen oder den Vorsitzenden der -erzeugerorganisationen nachgewiesen werden. Anträge für Schäden im Jahr 2020 müssten einmalig bis zum 31. März des kommenden Jahres gestellt werden.

Agrarminister Till Backhaus (SPD) will mit den Zahlungen die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben steigern. Die Rückkehr der Tiere in die Küstengewässer sei naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Die Kegelrobbenbullen mit einem Gewicht von bis zu 300 Kilogramm sind die größten heimischen Raubtiere. Das Beutespektrum der Robben variiert regional und saisonal sehr stark. In Mecklenburg-Vorpommern liegen nach derzeitigen Erkenntnissen die Fangausfälle in der Frühjahresheringsfischerei bei etwa 6 Prozent, in Einzelfällen auch höher. Je nach Fördersatz muss der Schaden laut Ministerium mindestens 375 Euro betragen.