Schwerin.

Wie viel Geld sollen die Kommunen vom Land für die Beratung behinderter Menschen zum neuen Bundesteilhabegesetz bekommen? Dieser seit Monaten geführte Streit ruht jetzt wegen der Corona-Krise. "Das Moratorium gilt bis voraussichtlich 30. Juni 2020", erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Donnerstag. Ziel sei es danach, die Verhandlungen bis zum 30. September abzuschließen. Der Landtag hatte ursprünglich gefordert, dass sie bis Ende März abgeschlossen sein sollten.

Kreise und kreisfreie Städte hatten für die im neuen Gesetz seit Jahresbeginn vorgeschriebene Beratung der Behinderten einen zusätzlichen Personalbedarf von 15 bis 20 Millionen Euro pro Jahr angemeldet. Das Land hatte zunächst aber nur 4,2 Millionen Euro gesetzlich verankert.

Das Bundesteilhabegesetz sichert behinderten Menschen individuelle Leistungen zu und soll ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben gewährleisten. Von den Regelungen profitieren laut Sozialministerium rund 28 000 Menschen im Land. Es gilt seit Jahresbeginn.