Schwerin.

Am Landgericht Schwerin werden am Donnerstag die Plädoyers und das Urteil im Prozess wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs gegen einen 44 Jahre alten Vater erwartet. Der Mann aus Lübz (Kreis Ludwigslust-Parchim) hatte gestanden, sich im vergangenen Jahr in mindestens acht Fällen an seiner Tochter vergangenen zu haben. Das Mädchen, das sich einer Schulsozialarbeiterin offenbart und so die Ermittlungen in Gang gesetzt hatte, war anfangs zwölf Jahre alt. Durch sein Geständnis ersparte der Angeklagte dem Mädchen, vor Gericht als Zeugin vernommen zu werden. Im Gegenzug für das Geständnis sicherte ihm das Gericht nach einer Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger eine Strafe von maximal fünf Jahren und vier Monaten zu.