Schwerin. Manch Jugendlicher ist an der Berufsschule ein nur selten gesehener Gast. Da die Einsicht oft erst spät reift, sich damit die berufliche Zukunft zu verbauen, fordert die Linke wirkungsvollere Förderung und eine Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Unterricht an der Berufsschule wird von vielen Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern offenkundig oft nur als fakultativ betrachtet. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurden im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 4300 Berufsschüler registriert, die dem Unterricht für mindestens sieben Stunden unentschuldigt fernblieben. Bei etwa 440 dieser Jugendlichen summierte sich die Zahl der Fehlstunden auf jeweils mehr als 140.

"Jeder sechste Berufsschüler schwänzt den Unterricht. Die Untätigkeit der Landesregierung spiegelt sich insbesondere darin wider, dass der Anteil der "Blaumacher" unter den Jugendlichen, die ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine berufsvorbereitende Maßnahme absolvieren, besonders hoch ist", konstatierte die Vorsitzende der oppositionellen Linksfraktion, Simone Oldenburg.

So lag beispielsweise im Rostocker Berufsbildungszentrum der Anteil der Schüler mit mehr als 140 Fehlstunden im Jahr in der regulären dualen Ausbildung unter einem Prozent. Bei den Jugendlichen, die wegen fehlender oder unzureichender Schulabschlüsse eine berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durchliefen, lag die Quote bei mehr als neun Prozent. Ähnlich hoch war der Anteil bei ausländischen Jugendlichen, die für eine Ausbildung vorbereitet werden sollten.

"Die Landesregierung duldet diesen Zustand tatenlos, denn sie verkennt, dass gerade diese Jugendlichen die Verlierer des bestehenden Schulsystems sind und einer besonderen Förderung bedürfen", betonte Oldenburg. Sie forderte die Rückkehr zu kleineren Klassen, um gezielter Einfluss auf Jugendliche nehmen zu können, die sich regelmäßig dem Unterricht entziehen.

Viele seien älter als 18 Jahre und die rechtlichen Möglichkeiten daher eingeschränkt, sie zur Unterrichtsteilnahme zu verpflichten. "Längst überfällig ist die Ausweitung der Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Denn nur, wenn eine Schulpflicht besteht, kann man diese auch durchsetzen", machte Oldenburg deutlich.