Schwerin. Die Grundrente soll für gerechtere Altersbezüge sorgen. Doch nach der Zustimmung zum Gesetzentwurf im Bundeskabinett gibt es neben Zustimmung erneut auch kritische Töne.

Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung einer Grundrente hat bei den Parteien in Mecklenburg-Vorpommern ein gespaltenes Echo ausgelöst. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wertete die Entscheidung am Mittwoch als wichtigen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Linke und AfD hingegen machten deutlich, dass sie die Regierungspläne für unzureichend halten, um der Altersarmut wirklich entgegenwirken zu können.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte dem lange umstrittenen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch zugestimmt. Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten sollen demnach ab kommendem Jahr steuerfinanzierte Aufschläge auf ihre Bezüge erhalten. Profitieren sollen Menschen mit mindestens 33 Jahren Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege. Die Kosten werden auf 1,3 Milliarden Euro im Startjahr geschätzt. Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung und Beschlussfassung an den Bundestag.

"Es ist gut, dass die Bundesregierung die Signale für die Grundrente auf Grün stellt. Das ist das klare Signal: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe", erklärte Schwesig in einer in Schwerin verbreiteten Mitteilung. "Meine klare Erwartung ist, dass die Grundrente wie vereinbart zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann." Gerade in Ostdeutschland würden überdurchschnittlich viele Rentner von der Grundrente profitieren. "Bei uns geht jetzt die Generation in Rente, die nach 1990 zu oft niedrigen Löhnen die ostdeutschen Länder neu aufgebaut hat. Gleichzeitig gibt es bei uns deutlich weniger Rentnerinnen und Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte im Alter haben."

Den vollen Aufschlag soll nur erhalten, wer als Rentner beim monatlichen Einkommen bei maximal 1250 Euro liegt. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern liegt die Grenze bei 1950 Euro. Einkommen über dieser Grenze sollen auf die Grundrente angerechnet werden. Eine Einkommensprüfung soll sicherstellen, dass nur Menschen den Aufschlag erhalten, die ihn auch brauchen.

Die Neubrandenburger AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing sprach von einem "Prestigeprojekt für die SPD", das aber nicht geeignet sei, die tatsächlichen Probleme bedürftiger Rentner in Deutschland zu lösen. So schließe die Beitragspflicht von 33 Jahren einen Großteil derjenigen aus, die am dringendsten Unterstützung benötigten. "Das sind zum Beispiel die Erwerbsminderungsrentner und die vielen Ostrentner, deren Erwerbsbiografien vielfach als Folge der Wiedervereinigung große Lücken aufweisen." Schielke-Ziesing plädierte für "eine umfassendere Freibetragslösung".

Kritik kam auch von der Linken im Schweriner Landtag. Der von der Bundesregierung beschlossene Rentenzuschlag für Geringverdiener sei eine große Enttäuschung am Ende eines monatelangen, unwürdigen Streits zwischen Union und SPD, konstatierte der Abgeordnete Torsten Koplin. "Die vor allem auf Betreiben der CDU vorgenommenen Korrekturen am Konzept und die schwer durchschaubare Berechnungsmethode lässt auch in Mecklenburg-Vorpommern viele Bedürftige leer ausgehen." Vor allem Frauen mit sehr geringer Rente würden in die sprichwörtliche Röhre schauen, wenn ihre Ehepartner über eine ungleich bessere Rente verfügten. So würden die persönlichen Lebensleistungen missachtet.