Schwerin.

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2018 insgesamt 166 Mal von der Telefonüberwachung Gebrauch gemacht. Das geht aus dem Bericht zur Erhebung personenbezogener Daten hervor, den die Landesregierung alljährlich dem Landtag vorlegt. In 142 Fällen habe es sich um Standortermittlungen von Mobiltelefonen gehandelt. Anlass dafür seien in der Regel die Suche nach Vermissten oder in Einzelfällen auch angedrohte Selbstmorde gewesen, erklärte auf Anfrage am Dienstag eine Sprecherin des Innenministeriums in Schwerin.

In elf Fällen ging es um Inhalte von Telefongesprächen, in 13 Fällen um die Erhebung "anderweitiger Verkehrsdaten", wie es in dem zweiseitigen, auf der Homepage des Landtags einsehbaren Bericht heißt. Nähere Angaben dazu wurden nicht gemacht. Akustische Wohnraumüberwachungen gab es dem Bericht zufolge 2018 im Nordosten nicht.

Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes erlaubt es den Ermittlungsbehörden, technische Mittel zur Erhebung personenbezogener Daten zu nutzen, wenn es zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit einer Person dient oder für die Sicherheit von Bund und Land erforderlich ist. Telefon- und Wohnraumüberwachungen bedürfen einer richterlichen Anordnung.