Schwerin.

Der Landtag will heute das Landarztgesetz verabschieden. Es soll jährlich 32 der rund 400 Medizin-Studienplätze an den Universitäten Rostock und Greifswald für Bewerber reservieren, die sich verpflichten, mindestens zehn Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns zu arbeiten. Tun sie das nach ihrem Studium allerdings nicht, droht ihnen eine Vertragsstrafe von 250 000 Euro.

Das Schweriner Gesundheitsministerium rechnet mit 100 bis 200 Bewerbern pro Jahr für die 32 Studienplätze. Die Kandidaten müssen kein Einser-Abitur vorweisen, dafür aber einen Eignungstest durchlaufen. Dort sollen ihre soziale Kompetenz und fachliche Eignung geprüft werden.

Weitere Themen der Landtagssitzung sind die Auswirkungen des Klimapakets des Bundes auf das Land sowie der künftige Umgang mit dem millionenschweren Strategiefonds. Über die Verteilung der Mittel für die Vor-Ort-Projekte entscheidet bislang nur der Finanzausschuss. Die Linke hatte gegen den Strategiefonds vor dem Landesverfassungsgericht geklagt, da Landtagsabgeordnete der Regierungsparteien von SPD und CDU so Projekte in ihren Wahlkreisen quasi direkt unterstützen könnten. Das Verfassungsgericht hatte die Klage abgewiesen, gab aber Hinweise, wie die Rolle des Landtags gestärkt werden kann. Dem soll nun mit einer Änderung des Strategiefonds-Gesetzes Rechnung getragen werden.