Ziegendorf/Schwerin.

Die Gemeinde Ziegendorf ist mit einem Eilantrag gegen den erzwungenen Amtsantritt von Bürgermeister Wolfgang Mohr vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert. Die 1. Kammer habe den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass der gegen den Bescheid erhobene Widerspruch der Gemeinde voraussichtlich erfolglos bleiben werde, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde könne Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim den Amtsantritt zurecht erzwungen, weil die Gemeindevertretung mehr als ein halbes Jahr lang nicht über vier Einsprüche gegen die Bürgermeisterwahl entschieden hat. Hinzu komme, dass die Kammer überwiegend davon ausgehe, dass es bei der Bürgermeisterwahl keine Unregelmäßigkeiten gegeben habe - und die Entscheidung des Landkreises damit wohl auch inhaltlich nicht zu beanstanden sei.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim hatte mit einer Verfügung vom 9. Januar die Einsprüche gegen die Wahl des Bürgermeisters im Namen der Gemeinde Ziegendorf zurückgewiesen. Bei den Einsprüchen ging es den Angaben zufolge um eine angebliche Beeinflussung der Wahl durch einen halbstündigen Aufenthalt Mohrs am Wahltag beim Wahllokal.