Lüneburg. Das niedersächsische Ministerium für Landesentwicklung hat gestern das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Lüneburg genehmigt. Darin stimmt die Kommunalverwaltung unterschiedliche Nutzungsarten in ihrem Zuständigkeitsbereich aufeinander ab. So sind die Flächen für Land- und Forstwirtschaft oder den Naturschutz reserviert, als Gewerbe- beziehungsweise Wohngebiet ausgewiesen oder für Straßen und Schienen gedacht.

Das RROP soll auch dazu beitragen, Entwicklungsrückstände in Teilen des Kreisgebiets zu mildern. Dazu werden spezielle soziale Aufgaben für einzelne Stadt- oder Gemeindeteile festgelegt. Vorrangflächen für die Windenergie sind in der aktuellen Version des RROP noch nicht enthalten. Sie sind in einem "Teilplan Windenergie" zu finden, dessen Entwurf voraussichtlich im Oktober veröffentlicht wird.

Die genehmigten Unterlagen liegen ab sofort öffentlich aus. Bürger können sie montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr oder nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 04131/26 16 44 in Zimmer 206 im Gebäude 3 der Landkreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 8, einsehen. Außerdem steht die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms im Internet.

www.lueneburg.de/rrop